Das neue Maklerrecht war längst überfällig

Das neue Maklerrecht war längst überfällig

Am 23.12.2020 tritt in Deutschland das neue Maklerrecht in Kraft. Im Kern bedeutet dies für uns als Makler, dass im privaten Wohnungsmarkt vom Käufer für unsere Dienstleistung nicht mehr als vom Verkäufer verlangt wird. Die Höhe der Provisionen ist dabei frei verhandelbar. Je nach Region und Art der Immobilie wird also der Wettbewerb die Höhe der Provision regeln. Aus unserer Sicht ist das neue Maklerrecht, auch Bestellerprinzip genannt, für alle Marktteilnehmer von Vorteil. Schon sehr lange befürworten wir, dass die Verkäufer dem Makler für seine Leistungen ein Honorar zahlen.

Die einseitige Zahlung des Maklers nur für die Käuferseite war nicht mehr zeitgemäß. Wir sehen deshalb große Chancen im neuen Maklergesetz. Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Wir gehen davon aus, dass die Verkäufer sich auf Provisionen von 3 Prozent plus gesetzlicher Mehrwertsteuer einstellen werden und die Käufer ebenso.

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