Gesetzesänderung bei Balkonkraftwerken

Gesetzesänderung bei Balkonkraftwerken geplant

Chancen und Impulse für Immobilieneigentümer

Immobilieneigentümer aufgepasst: Der Trend zu Balkonkraftwerken zeigt nicht nur die Zukunft der Energieversorgung auf, sondern birgt auch strategische Chancen. Ein aktives Verfolgen dieser Entwicklungen und das Nutzen der sich bietenden Möglichkeiten kann sich als kluge Investition erweisen, sowohl ökologisch als auch finanziell.

Die Nutzung von Solarenergie, insbesondere durch Balkonkraftwerke, hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese Mini-Solaranlagen bieten eine hervorragende Möglichkeit, umweltfreundliche Energie zu erzeugen und gleichzeitig Kosten zu sparen. Allerdings haben bürokratische Hürden bisher viele Interessierte davon abgehalten, solche Anlagen zu installieren.

Mit der geplanten Gesetzesänderung beabsichtigt die Bundesrepublik Deutschland, den Weg für die flächendeckende Nutzung von Balkonkraftwerken zu ebnen und damit den Anteil erneuerbarer Energien im nationalen Energiemix weiter zu erhöhen. Das übergeordnete Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Diese Initiative ist Teil eines breiteren Engagements, das Energiesystem des Landes zu modernisieren und zukunftssicher zu gestalten.

Begriffserklärungen:

 

Balkonkraftwerk: Ein Balkonkraftwerk, häufig auch als Mini-Solaranlage bezeichnet, ist eine kompakte Photovoltaik-Anlage, die auf Balkonen, Terrassen oder anderen kleinen Flächen installiert werden kann. Sie dient dazu, Solarstrom für den eigenen Haushalt zu erzeugen und so den Energiebedarf zu reduzieren.

Photovoltaik (PV): Photovoltaik beschreibt die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen. Diese Technologie nutzt die Energie der Sonne, um direkt Strom zu produzieren, ohne dass dabei CO2-Emissionen entstehen.

Wechselrichter: Ein Wechselrichter ist ein elektrisches Gerät, das den Gleichstrom (DC), der von Solarzellen erzeugt wird, in Wechselstrom (AC) umwandelt. Dieser Wechselstrom kann dann in das Hausnetz eingespeist oder ins öffentliche Stromnetz zurückgeführt werden.

Marktstammdatenregister: Das Marktstammdatenregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Erzeugungsanlagen von Energie (z.B. Solaranlagen) in Deutschland erfasst werden. Es dient der Transparenz und Steuerung des Energiemarktes und wird von der Bundesnetzagentur verwaltet.

Schuko-Stecker: Ein Schuko-Stecker ist ein in Europa weit verbreiteter Steckertyp für Elektrogeräte. Er dient dazu, elektrische Geräte mit dem Stromnetz zu verbinden und ist durch seine runde Form und die zwei Kontakte leicht erkennbar.

Das soll ab 2024 für den Anschluss eines Balkonkraftwerks gelten:

  • Leistungsgrenzen:
    Wechselrichter waren bisher auf eine Ausgabe von 600 Watt limitiert. Zukünftig können 800 Watt ins Hausnetz eingespeist werden. Solarzellen können zukünftig  mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt an einen Wechselrichter für Balkonkraftwerke angeschlossen werden.
  • Stecker-Normen: Die Einführung von Schuko-Steckern bei Balkonkraftwerken wird ermöglicht. Das erleichtert die direkte Verbindung mit den gängigen haushaltsüblichen Steckdosen. Die genaue Steckerspezifikation wird jedoch vom VDE festgelegt.
  • Vereinfachte Registrierung: Anstelle der bisherigen, oft als kompliziert empfundenen Anmeldung beim Netzbetreiber reicht nun eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister. Durch diese Maßnahme werden Netzbetreiber automatisch über neue Anlagen informiert.
  • Stromzähler-Regelungen: Altmodische Stromzähler, die bei einer Einspeisung rückwärts laufen, sind weiterhin temporär erlaubt. Allerdings müssen Netzbetreiber innerhalb von vier Monaten solche Zähler durch moderne Varianten ersetzen, die eine korrekte Messung gewährleisten.
  • Sicherheits- und Qualitätsanforderungen: Trotz der Lockerungen in anderen Bereichen bleibt die Einhaltung von Sicherheitsstandards und -normen unabdingbar. Jedes Balkonkraftwerk muss diese Vorgaben erfüllen, um Gefahren für die Anlage selbst, das Stromnetz und angeschlossene Geräte zu verhindern.

Der Bundestag hat noch über die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung bezüglich der Erleichterungen für Balkonkraftwerke zu entscheiden. Sollte er zustimmen, treten die überarbeiteten Regelungen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Wenn Sie sich für ein Balkonkraftwerk oder eine Photovoltaik-Anlage interessieren, ist es ratsam, sich gründlich zu informieren. Black Label Immobilien vermittelt Ihnen gerne Experten, die Ihnen bei all Ihren Fragen kompetent und sachlich weiterhelfen können.

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Was bedeutet das für Immobilieneigentümer?

Innerhalb der geplanten Änderungen gibt es einen Punkt, der nicht Teil des aktuellen Beschlusses ist, aber erheblichen Einfluss auf Immobilieneigentümer und Mieter haben könnte. Es geht um die potenzielle Einführung eines Rechts auf ein Balkonkraftwerk als privilegierte Maßnahme im WEG/BGB. Dies würde bedeuten, dass Mieter einen rechtlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks hätten, und Vermieter könnten dies nicht mehr verhindern. Ein zweiter Gesetzentwurf, der voraussichtlich Ende September 2023 verabschiedet wird, soll dies verankern, und die Umsetzung ist für den 1. Januar 2024 geplant.

Für Immobilieneigentümer bringt dies mehrere Überlegungen mit sich.

Der vorgesehene Gesetzentwurf zur privilegierten Maßnahme im WEG/BGB bezüglich der Installation eines Balkonkraftwerks bringt mehrere Konsequenzen für Immobilieneigentümer:

  • Rechtliche Anpassung: Vermieter könnten rechtlich nicht mehr in der Lage sein, die Installation eines Balkonkraftwerks durch ihre Mieter zu verhindern oder zu behindern. Dies bedeutet, dass Mieter das Recht haben würden, solch eine Anlage auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse zu installieren.
  • Eventuelle Wertsteigerung: Die Möglichkeit, Balkonkraftwerke zu installieren, könnte den Wert einer Immobilie potenziell erhöhen. Solche umweltfreundlichen Maßnahmen sind oft attraktiv für potenzielle Mieter und Käufer, die sich für nachhaltiges Wohnen interessieren.
  • Anpassung der Mietverträge: Vorhandene Mietverträge könnten überprüft und angepasst werden müssen, um den neuen gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Zukünftige Mietverträge sollten diesen Anspruch der Mieter klar reflektieren.
  • Technische Überlegungen: Eigentümer könnten sich mit technischen Fragen befassen müssen, wie z. B. wo die Anlagen platziert werden können, um sicherzustellen, dass sie nicht die Struktur oder Ästhetik des Gebäudes beeinträchtigen.
  • Versicherung und Haftung: Es könnte notwendig sein, bestehende Versicherungspolicen zu überprüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass Schäden oder Haftungsfragen, die durch die Installation oder den Betrieb von Balkonkraftwerken entstehen könnten, abgedeckt sind.
  • Energieversorgungsverträge: Eigentümer könnten ihre Energieversorgungsverträge überprüfen müssen, um sicherzustellen, dass sie die Rückeinspeisung von Strom aus solchen Anlagen zulassen und eventuell neu verhandeln, um optimale Tarife zu erhalten.
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Für Immobilieneigentümer, die mit dem Gedanken spielen, eine größere Photovoltaik-Anlage zu installieren, kann die richtige Finanzierung eine große Herausforderungen sein. Die Wahl der passenden Finanzierungsstruktur und die Kenntnis aktueller Förderprogramme sind essentiell, um das Projekt wirtschaftlich umzusetzen. Black Label Immobilien versteht diese Anforderungen und vermittelt Ihnen gern Experten, die sich auf Finanzierungsberatung im Bereich erneuerbarer Energien spezialisiert haben.

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Schlussfolgerung:

Die geplanten Neuerungen und Erleichterungen rund um Balkonkraftwerke und Photovoltaik-Anlagen signalisieren einen deutlichen Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Energiezukunft. Für Immobilieneigentümer ergeben sich durch diese Änderungen nicht nur finanzielle Anreize und vereinfachte Prozesse, sondern auch eine steigende Attraktivität ihrer Immobilien in einem immer umweltbewussteren Markt.

Es ist daher für Eigentümer strategisch klug, die Entwicklungen in diesem Bereich aktiv zu verfolgen und von den angebotenen Möglichkeiten zu profitieren. Der Übergang zu erneuerbaren Energien wird in den kommenden Jahren unvermeidlich voranschreiten, und Immobilieneigentümer, die sich frühzeitig anpassen und investieren, werden sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich davon profitieren.

Zum Thema:

Boom von Balkonkraftwerken
Mini-Solaranlagen in Eigentumswohnungen [Link]

KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" [Link]

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