Widerrufsbelehrung bei Erhalt eines Exposés

Wieso muss ich beim Erhalt des Exposés eine Widerrufsbelehrung bestätigen, obwohl ich keinen Vertrag eingehe?

Mit Zugang des Exposés gehen Sie einen Vertrag mit dem Makler ein, dass Sie im Falle eines Kaufes eine Provision an den Makler zahlen. Darüber müssen wir Sie laut Gesetz zwingend informieren. Sie zahlen aber nach wie vor keine Gebühren an den Makler, wenn Sie die Immobilie nicht kaufen. (Ausnahme ist eine Aufwandsentschädigung bei einer festen Reservierung einer Immobilie.