Mietpreisbremse

Was ist die Mietpreisbremse?

Im Januar 2022 gab es in Berlin einen Versuch, eine Mietpreisbremse in Form eines Mietendeckels einzuführen. Der Berliner Mietendeckel war ein Gesetz, das im Februar 2020 in Kraft getreten ist und darauf abzielte, die Mieten für ca. 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 einzufrieren. Darüber hinaus sah das Gesetz vor, Obergrenzen für Mieten abhängig von Baujahr, Ausstattung und Lage der Wohnung festzulegen.

Der Mietendeckel wurde jedoch am 15. April 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Das Gericht entschied, dass das Land Berlin nicht die Befugnis habe, solch eine Regelung einzuführen, da das Mietrecht eine Bundesangelegenheit sei.

Die allgemeine Mietpreisbremse, die auf Bundesebene gilt, bleibt jedoch bestehen. Nach diesem Gesetz dürfen Mieten bei einer Neuvermietung in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ nur maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die konkrete Umsetzung und die Feststellung, welche Gebiete als "angespannt" gelten, obliegen den einzelnen Bundesländern. Auch in Berlin gilt die Mietpreisbremse, und sie wird durch den Berliner Mietspiegel konkretisiert, der regelmäßig aktualisiert wird.

Bitte beachten Sie, dass die Rechtslage sich geändert haben könnte, und ziehen Sie bei Bedarf den Rat eines Fachmanns hinzu.