Wie Anna Z. dank Vorkaufsrecht zur Eigentümerin wurde.

Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Wohnung

Die Situation

Anna Z. lebte seit mehreren Jahren zur Miete in einer Altbauwohnung in Berlin-Kreuzberg. Im Frühjahr dieses Jahres erhielt sie von ihrem Vermieter ein Schreiben: Die Wohnung sollte in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft werden. Dem Schreiben war ein Kaufangebot für diese Wohnung beigefügt – mit den Konditionen, die ein externer Käufer bereits akzeptiert hatte. Gleichzeitig wurde Anna schriftlich über ihr gesetzliches Vorkaufsrecht zum Kauf der Wohnung gemäß § 577 BGB informiert. Dieses Recht erlaubte es ihr, die Wohnung zu denselben Bedingungen selbst zu erwerben.

Kontaktaufnahme mit dem Mietercoach

Anna Z. wandte sich daraufhin an unseren Mietercoach Metin Karadeniz. In einem ersten Gespräch klärte er sie über die rechtlichen Grundlagen und die geltenden Fristen auf. Insbesondere wies er darauf hin, dass sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Vertragsunterlagen schriftlich erklären musste, ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wolle. Gemeinsam prüften sie, ob der Kauf finanziell machbar war und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben würden. Metin Karadeniz hatte dabei an seiner Seite erfahrene Spezialisten, darunter Rechtsanwälte, mit denen wir als Firma Black Label Immobilien seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten. Diese Expertise war entscheidend, um Anna Z. sicher durch den gesamten Prozess zu begleiten.

Die Entscheidung zum Kauf

Nach gründlicher Abwägung entschied sich Anna Z., die Wohnung zu kaufen. Sie wollte ihre Wohnsituation langfristig sichern und sich vor künftigen Mietsteigerungen schützen. Metin Karadeniz, als erfahrener Mietercoach, unterstützte sie bei der Erstellung der schriftlichen Erklärung zur Ausübung des Vorkaufsrechts und übernahm die Kommunikation mit dem Vermieter.

Im weiteren Verlauf begleitete er sie durch den gesamten Kaufprozess. Er bereitete gemeinsam mit ihr die notarielle Beurkundung vor und stellte sicher, dass alle Fristen eingehalten und keine formalen Fehler gemacht wurden. Der Vertragsabschluss beim Notar verlief reibungslos. Auch hier konnte er auf die Unterstützung und Expertise unserer erfahrenen Kooperationspartner zurückgreifen, um sicherzustellen, dass der Kauf rechtlich einwandfrei abgewickelt wurde.

Erfolgreicher Abschluss und Eigentumserwerb

Nach der Beurkundung wurde Anna Z. Eigentümerin der Wohnung. Sie konnte weiterhin dort wohnen bleiben. Unser Mietercoach machte sie abschließend noch auf den Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ aufmerksam. Das bedeutete, dass ihre bestehenden Mietrechte auch nach dem Eigentumsübergang weiterhin galten – mit der Option, die Wohnung selbst zu nutzen oder künftig zu vermieten.

Gut zu wissen.

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