Mit einem Suchauftrag werden wir exklusiv für Sie tätig und finden Ihre Wunschimmobilie.

Mit einem Suchauftrag zu Ihrer Wunschimmobilie

Sie finden einfach nicht die richtige Immobilie? Wohnung zu teuer, schon verkauft oder einfach keine Nerven mehr, um sich durch den Immobilien-Dschungel zu kämpfen? Wussten Sie, dass die meisten Käufer 12 Monate und länger suchen bis Sie fündig geworden sind? Das können Sie merklich abkürzen.

Sparen Sie Zeit und Stress.

Egal ob eine bezahlbare Wohnung in Berlin Kreuzberg, ein Dachgeschoss mit Blick über die City West am Ku´damm, ein Einfamilienhaus im Südwesten Berlins oder ein Bauernhof in Brandenburg - mit einem Suchauftrag können wir exklusiv für Sie tätig werden.

Natürlich können Sie einen vergleichbaren Suchauftrag auch bei mehreren Maklern auslösen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen mit uns ein, wenn Sie eine Immobilie nicht aufgrund der Vermittlung des Maklers erwerben. Trotzdem raten wir dazu, mit wenigen, gut ausgewählten Immobilienprofis und lokalen Immobilien-Experten zu arbeiten. Sie werden feststellen, wie viel Zeit und Stress Sie sich dadurch ersparen.

Damit wir für Sie tätig werden können, brauchen wir einen klassischen Makler-Suchauftrag und ein möglichst genaues Profil von Ihrer Wunschimmobilie. Sie können dies mit dem folgenden Formular einen Suchauftrag und das Suchprofil sofort auslösen.

Wir arbeiten für Sie auf reiner Erfolgsbasis.

Wenn unsere Makler nicht das Passende für Sie finden konnten, zahlen Sie uns nichts. Wenn wir als Makler das Objekt sowieso schon im Bestand haben, zahlen Sie ganz normal die Hälfte der Maklerprovision, die anderer Hälfte zahlt der Verkäufer. Wenn wir die Immobilie bei einem anderen Maklerkollegen finden, zahlen Sie uns die vereinbarte Provision und wir klären den Rest mit dem anderen Makler. Sie sind also abgesichert.

Im Unterschied zum einfachen Suchprofil erhalten Sie mehr Auswahl und einen persönlichen Ansprechpartner in unserem Hause.

Suchauftrag Immobilienkauf


Auftraggeber


 

1. Gegenstand des Auftrags

  • Der Auftraggeber beauftragt den Makler, ihm Angebote zum Ankauf einer Immobilie nachzuweisen und/oder gegenüber dem Verkäufer zu vermitteln.
  • Die gewünschte Ankaufsmöglichkeit soll folgenden Kriterien entsprechen:
Bitte hier bevorzugte Bezirke eintragen.
Bitte hier bevorzugte Region eintragen.

2. Vertragsdauer

  • Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet nach Ablauf von sechs Monaten. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt, verlängert er sich jeweils um drei Monate. Während der Vertragsdauer kann der Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos unter Einhaltung der Textform gekündigt werden. Der Vertrag endet jedenfalls mit Abschluss eines Kaufvertrags über die vom Auftragnehmer nachgewiesene Immobilie.

3. Pflichten des Maklers

  • Der Makler ist verpflichtet, für den Käufer Ermittlungen über die An-kaufsmöglichkeit an einer den genannten Kriterien entsprechenden Immobilie in angemessenem Umfang aufzunehmen.
  • Der Makler informiert den Auftraggeber über jede Veränderung des Marktes und insbesondere über die Wahrscheinlichkeit, zu den genannten Kaufbedingungen den avisierten Kaufvertrag abzuschließen.

4. Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber handelt in eigenem Namen, bzw. im Namen folgender Kaufinteressenten:
 
  • Der Auftraggeber wird den Makler informieren, wenn sein Kaufinte-resse entfallen ist, er anderweitig angekauft hat oder ihm der Ankauf unmöglich geworden ist, z.B. durch Wegfall der Finanzierbarkeit.
  • Der Käufer wird die Informationen des Maklers, insbesondere zu Kaufangeboten und Vertragsmöglichkeiten vertraulich behandeln und nicht weitergeben.

5. Provision

  • Der Makler erhält für seine Tätigkeit vom Käufer eine Provision in Höhe von 6 % zzgl. der gesetzlichen MwSt., mithin 3,57 %, gerechnet auf der Grundlage des Kaufpreises einschließlich kaufpreisgleicher Leistungen, fällig bei wirksamem Abschluss des Kaufvertrags. Hat der Makler für die betreffende Immobilie bereits vom Verkäufer einen Auftrag erhalten, entsteht die Provision nur in Höhe des vom Verkäufer geschuldeten Betrags (höchstens 3% zzgl. der gesetzlichen MwSt.).
  • Die Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch bei Weitergabe der Informationen des Maklers an eine dritte Person, wenn diese Person ankauft.
  • Verstößt der Auftraggeber gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, ist der Makler berechtigt, den ihm entstandenen Aufwand ersetzt zu verlangen. Weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt.
  • Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so soll der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit behalten. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand Berlin.

Sie haben Fragen?

Sie erreichen uns unter:
Telefon: +49 30 – 679 48 646
E-Mail: info@blp-immobilien.com


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