Sonderkündigungsrecht im Mietvertrag

Sonderkündigungsrecht im Mietvertrag

Ein Sonderkündigungsrecht im Mietvertrag gibt dem Mieter die Möglichkeit, vorzeitig aus dem Mietverhältnis auszusteigen, ohne dass ihm hierfür Nachteile entstehen. Doch wann gilt dieses Sonderkündigungsrecht und in welchen Fällen kann es in Anspruch genommen werden? In der Regel gibt es im Mietvertrag festgelegte Kündigungsfristen, die für beide Seiten – Mieter und Vermieter – gelten. Doch in manchen Fällen kann es Gründe geben, die ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Schwere Mängel am Mietobjekt: Ist das Mietobjekt in einem solch schlechten Zustand, dass es dem Mieter nicht mehr zumutbar ist, dort weiterhin zu wohnen, kann er das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Vermieter trotz schriftlicher Aufforderung keine Abhilfe schafft.
  • Eigenbedarf des Vermieters: Auch wenn der Vermieter das Mietobjekt selbst nutzen möchte, kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Hierzu muss allerdings ein berechtigtes Interesse des Vermieters nachgewiesen werden und die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Eintritt des Eigenbedarfs erfolgen.
  • Einzug eines Familienmitglieds: Auch wenn der Vermieter das Mietobjekt für ein Familienmitglied nutzen möchte, kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Hierzu muss jedoch eine nahe Verwandtschaft bestehen und die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Eintritt des Eigenbedarfs erfolgen.
  • Einvernehmliche Kündigung: Auch wenn sich Mieter und Vermieter einvernehmlich auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses einigen, kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Hierzu ist jedoch in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung notwendig.

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Kann es ein Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung geben?

Grundsätzlich gibt es kein Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung. Das bedeutet, dass der Mieter auch bei einer Mieterhöhung an seinen Mietvertrag gebunden bleibt und keine Möglichkeit hat, diesen vorzeitig zu kündigen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung ermöglichen.

  • Eine Möglichkeit ist eine sogenannte unangemessene Mieterhöhung. Dies ist der Fall, wenn die Mieterhöhung so hoch ist, dass sie für den Mieter nicht mehr tragbar ist. In solchen Fällen kann der Mieter das Sonderkündigungsrecht ausüben und den Mietvertrag vorzeitig beenden. Allerdings muss der Mieter beweisen, dass die Mieterhöhung tatsächlich unangemessen hoch ist. Dafür gibt es keine festen Grenzen, sondern es muss immer im Einzelfall geprüft werden.
  • Ein weiteres Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung gibt es, wenn der Vermieter die Mieterhöhung ohne vorherige Ankündigung durchführt. Nach dem Gesetz muss der Vermieter den Mieter mindestens drei Monate im Voraus über eine beabsichtigte Mieterhöhung informieren. Tut er dies nicht, kann der Mieter das Sonderkündigungsrecht ausüben und den Mietvertrag kündigen.
  • Ein drittes Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung gibt es, wenn der Vermieter den Mietvertrag missbräuchlich ändert. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter die Mieterhöhung durchführt, um den Mieter aus der Wohnung zu vertreiben. In solchen Fällen kann der Mieter das Sonderkündigungsrecht ausüben und den Mietvertrag vorzeitig beenden.

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Gilt das Sonderkündigungsrecht bei einem Jobwechsel des Mieters?

Es gibt verschiedene Gründe, die ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigen, wie zum Beispiel ein Eigentümerwechsel oder eine Modernisierung der Wohnung. Doch was passiert, wenn der Mieter seinen Job wechselt und deshalb umziehen möchte? Kann er in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

  • Ein Jobwechsel des Mieters ist zwar kein direkter Grund für ein Sonderkündigungsrecht, aber es gibt trotzdem Möglichkeiten, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Zunächst einmal ist es wichtig zu beachten, dass jeder Mietvertrag individuell ist und daher auch das Sonderkündigungsrecht unterschiedlich ausfallen kann. Es gibt also keine allgemeingültige Regelung, die für alle Mietverträge gilt.
  • Eine Möglichkeit, den Mietvertrag aufgrund eines Jobwechsels zu kündigen, ist die Kündigung aus wichtigem Grund. Dieser Grund kann zum Beispiel sein, dass der Mieter zu weit von seinem neuen Arbeitsplatz entfernt wohnt und daher umziehen muss. In diesem Fall kann der Mieter den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
  • Es gibt allerdings auch Ausnahmen, bei denen das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen werden kann. Dazu gehören zum Beispiel vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen, die länger als drei Monate sind. In diesem Fall muss der Mieter den Mietvertrag bis zum Ende der vereinbarten Frist erfüllen.

Es lohnt sich also, genau in den Mietvertrag zu schauen und sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten zu lassen. Auch der Vermieter kann in manchen Fällen bereit sein, den Mietvertrag früher als vereinbart aufzulösen, wenn der Mieter eine gute Begründung liefern kann, warum er umziehen muss.

Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels stellt keine betriebswirtschaftliche, juristische oder steuerliche Beratung dar. Bitte konsultieren Sie eine professionelle Rechtsberatung, wenn Sie Fragen haben.

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