Immobilienbegriff:

Restkaufgeldhypothek

26.04.2024

Was ist eine Restkaufgeldhypothek?

Eine Restkaufgeldhypothek ist eine spezielle Form der Hypothek, die bei einem Immobilienkauf zur Sicherung eines noch offenen Kaufpreises eingesetzt wird. Sie wird dann vereinbart, wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis nicht sofort zahlen kann und der Verkäufer bereit ist, dem Käufer eine Zahlungsfrist für den restlichen Betrag einzuräumen.
Die Restkaufgeldhypothek dient als Sicherheit für den Verkäufer, dass der ausstehende Kaufpreis zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt wird. Der noch offene Betrag wird im Grundbuch als Hypothek zugunsten des Verkäufers eingetragen. Sollte der Käufer die Restzahlung nicht leisten, hat der Verkäufer das Recht, das Grundstück oder die Immobilie zu verwerten, um sein Geld zurückzuerhalten.
Diese Form der Hypothek kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn andere Finanzierungen nicht ausreichen oder eine flexible Vereinbarung getroffen werden soll.

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Welche Alternativen gibt es?

Es gibt mehrere Alternativen zur Restkaufgeldhypothek, wenn der Kaufpreis einer Immobilie nicht sofort vollständig gezahlt werden kann:

  1. Bankdarlehen: Der Käufer kann den ausstehenden Kaufpreis durch ein reguläres Immobiliendarlehen von einer Bank finanzieren. Dies ist die gängigste Methode, um eine Immobilie zu finanzieren. Dabei erhält die Bank eine Grundschuld oder Hypothek als Sicherheit.

  2. Ratenzahlungsvereinbarung: Verkäufer und Käufer können eine Ratenzahlung des Kaufpreises vereinbaren, bei der der Käufer den offenen Betrag in mehreren Teilzahlungen begleicht. Diese Vereinbarung kann individuell ausgestaltet werden, allerdings fehlt hier die Sicherheit einer Hypothek für den Verkäufer.

  3. Bürgschaft: Der Käufer kann eine Bürgschaft von einer dritten Partei (z. B. Bank oder Privatperson) bereitstellen. Diese Bürgschaft garantiert dem Verkäufer, dass er sein Geld erhält, auch wenn der Käufer zahlungsunfähig wird.

  4. Notaranderkonto: Ein Notaranderkonto kann genutzt werden, um den Kaufpreis treuhänderisch zu verwalten, bis alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind. Dies schafft Sicherheit für beide Parteien, insbesondere wenn die Zahlung zeitverzögert erfolgt.

  5. Vorkaufsrecht: In bestimmten Fällen kann dem Verkäufer ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden, falls der Käufer den Kaufpreis nicht zahlen kann. Dieses Recht ermöglicht es dem Verkäufer, die Immobilie zurückzukaufen oder an einen anderen Käufer zu veräußern.

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