Mit Bitcoin-Gewinnen zur Wunschimmobilie: Neue Chancen in Deutschlands Immobilienmarkt

Mit Bitcoin-Gewinnen zur Wunschimmobilie: Neue Chancen in Deutschlands Immobilienmarkt

Von virtuellen Coins zu echten Steinen: Investieren Sie Ihre Bitcoin-Gewinne in Premium-Immobilien

Die Welt der Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin, ist bekannt für ihre rasanten Höhenflüge und die damit verbundenen Gewinnmöglichkeiten. Viele Anleger haben hohe Renditen mit Bitcoin erzielt, stehen jedoch vor der Herausforderung, diese digitalen Gewinne in greifbare, langfristige Anlagen zu investieren. Seit April 2023 ist der direkte Immobilienkauf mit Kryptowährungen in Deutschland aufgrund des Geldwäschegesetz verboten. Doch dank einer innovativen Kooperation zwischen SecPay.io und Black Label Immobilien öffnen sich nun neue Wege.

Innovative Wege zur Immobilieninvestition dank Krypto-Partnerschaft

Die Partnerschaft zwischen SecPay.io und Black Label Immobilien bietet eine einzigartige Lösung: einen Wechselservice mit Bitcoin-Preisgarantie, der es ermöglicht, Kryptowährungen unkompliziert und sicher in den Immobilienmarkt zu investieren. Diese Kooperation zwischen der savedroid FL GmbH, einer Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG, und der BLP Investments GmbH schafft neue Chancen für Investoren, ihre Krypto-Gewinne effizient und regelkonform in den Kauf von Immobilien zu investieren. » zur Pressemitteilung

Sichere Investitionen in einem regulierten Umfeld

Mit dem vollständig regulierten Bitcoin-Payment-Gateway SecPay.io entsteht ein innovatives Nutzererlebnis, das den Weg für Immobilienkäufe mit Bitcoin in Deutschland ebnet. Dies bietet sowohl Verkäufern als auch Käufern im Immobilienmarkt neue Möglichkeiten.

Treten Sie in Kontakt mit mir, um mehr über unsere exklusiven Immobilienangebote zu erfahren. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre digitalen Gewinne in reale, wertstabile Immobilien zu transformieren.

Inga Rück
Immobilienmaklerin bei Black Label Immobilien

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Premiumimmobilien bei Black Label Immobilien

Setzen Sie Ihre Krypto-Gewinne in nachhaltige Immobilienanlagen um.

Black Label Immobilien steht für exklusive und hochwertige Immobilien. Unser Portfolio umfasst eine Vielzahl attraktiver Immobilien, die perfekt für jene Investoren sind, die ihre Bitcoin-Gewinne in substantielle Vermögenswerte umwandeln möchten. Ob Sie nach einem eleganten Stadthaus, einer modernen Eigentumswohnung oder einem luxuriösen Anwesen in Berlin suchen – bei Black Label Immobilien finden Sie die ideale Immobilie für Ihre Bedürfnisse.

Wir bieten maximalen Service.

Setzen Sie auf Exklusivität beim Kauf oder Verkauf Ihrer Luxusimmobilie.

Mit meiner umfassenden Marktkenntnis unterstütze ich Sie in beiden Bereichen optimal. Ich respektiere den tiefen Wunsch nach Anonymität und biete daher die Möglichkeit, exklusive Immobilien im OFF-Market zu handeln. Hierbei werden weder Fotos noch spezifische Informationen veröffentlicht, die Aufschluss über Standort, Immobilie oder Eigentümer geben könnten.

Vertrauen Sie auf meine Diskretion und mein Fachwissen.

Inga Rück

Telefon: +49 30 - 679 48 646
E-Mail: ir@blp-immobilien.com

Hinweis zur aktuellen Rechtsprechung:

Immobilienkauf in Deutschland mit Bitcoin verstößt gegen das Geldwäschegesetz.

Im Zuge der Digitalisierung werden neue Zahlungswege beliebt. Da ist es nur konsequent, an die Zahlung mit Kryptowerten, wie beispielsweise Bitcoin zu denken. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine solche Transaktikon zwar in der digitalen Welt sicher gegen Manipulationen durchgeführt werden kann, die Zuordnung der Werte zu einer real existierenden Person und ihrer Wohnadresse allerdings schwierig ist. Aus diesem Grund ist der Immobilienkauf mit Kryptowerten seit April 2023 in Deutschland durch das Geldwäschegesetz verboten. Nach dem neu eingeführten § 16 a kann der Kauf von inländischen Immobilien nur mit anderen Werten als „Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen bewirkt werden.“ Notare sind seit April 2023 angewiesen, die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch nur dann zu veranlassen, wenn ihnen die Zahlung des Kaufpreises für die Immobilie mit anderen, als den nicht mehr zulässigen Zahlungsmitteln nachgewiesen wird. Das erfolgt in der Praxis typischerweise durch Übermittlung eines Kontoauszuges des Verkäufers oder durch Bestätigung seiner abzulösenden Bank beim Notar, dass der Kaufpreis auf deren Konto eingegangen ist.

Käufer kann unzulässige Zahlung jederzeit zurückverlangen

Für Verkäufer, die gegebenenfalls doch eine andere Zahlung, zum Beispiel Bargeld oder Kryptowerte entgegennehmen, besteht ein besonderes Risiko: Die neue gesetzliche Regelung (§ 16 a GwG) sieht vor, dass ein Käufer diese Zahlung ohne weiteres wieder zurückverlangen kann. Der Verkäufer riskiert also, das Eigentum an der Immobilie zu verlieren und später dem Rückforderungsanspruch des Käufers über das übergebene Bargeld ausgesetzt zu sein. Das Geldwäschegesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Käufer eine solche Rückforderung später geltend machen kann. Der Verkäufer hätte in diesem Fall das Nachsehen.

Verkäufer rechtlos bei unzulässigen Zahlungsmitteln

Es ist daher unbedingt anzuraten, keine Zahlung mit den nicht mehr zulässigen Werten zu akzeptieren. Wählen die am Immobilienvertrag beteiligten Parteien eine Konstellation zur Umgehung des Verbots, besteht das Risiko, dass dieses Umgehungsgeschäft dem verbotenen Zahlungsweg gleichgestellt wird und der Verkäufer später rechtlos dasteht.

Berlin im November 2023
Ulrich Joerss
Rechtsanwalt und Notar

https://www.joerss.com/