Mit Bitcoin-Gewinnen zur Wunschimmobilie: Neue Chancen in Deutschlands Immobilienmarkt

Immobilie kaufen mit Bitcoin

Die Welt der Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin, ist bekannt für ihre rasanten Höhenflüge und die damit verbundenen Gewinnmöglichkeiten. Viele Anleger haben hohe Renditen mit Bitcoin erzielt, stehen jedoch vor der Herausforderung, diese digitalen Gewinne in greifbare, langfristige Anlagen zu investieren. Seit April 2023 ist der direkte Immobilienkauf mit Kryptowährungen in Deutschland aufgrund des Geldwäschegesetz verboten. Doch dank einer innovativen Kooperation zwischen SecPay.io und Black Label Immobilien öffnen sich nun neue Wege.

Innovative Wege zur Immobilieninvestition dank Krypto-Partnerschaft

Die Partnerschaft zwischen SecPay.io und Black Label Immobilien bietet eine einzigartige Lösung: einen Wechselservice mit Bitcoin-Preisgarantie, der es ermöglicht, Kryptowährungen unkompliziert und sicher in den Immobilienmarkt zu investieren. Diese Kooperation zwischen der savedroid FL GmbH, einer Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG, und der BLP Investments GmbH schafft neue Chancen für Investoren, ihre Krypto-Gewinne effizient und regelkonform in den Kauf von Immobilien zu investieren. zur Pressemitteilung

Sichere Investitionen in einem regulierten Umfeld

Mit dem vollständig regulierten Bitcoin-Payment-Gateway SecPay.io entsteht ein innovatives Nutzererlebnis, das den Weg für Immobilienkäufe mit Bitcoin in Deutschland ebnet. Dies bietet sowohl Verkäufern als auch Käufern im Immobilienmarkt neue Möglichkeiten.

Exklusiver Service für den Kauf einer Immobilie

Bei Black Label Immobilien unterstützen wir Sie mit umfassender Marktkenntnis und Erfahrung beim Kauf Ihrer Traumimmobilie. Unser Ziel ist es, Ihnen genau die Objekte anzubieten, die perfekt zu Ihren Wünschen und Anforderungen passen. Unser Angebot umfasst eine breite Auswahl hochwertiger Immobilien – von eleganten Stadthäusern über moderne Eigentumswohnungen bis hin zu luxuriösen Anwesen in Berlin. Auf Wunsch vermitteln wir auch Immobilienkäufe, die mit Bitcoin abgewickelt werden können. Bitte beachten Sie, dass wir zu Bitcoin oder Finanzierungsfragen keine Beratung anbieten.

 

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Exklusivität und Qualität – bei Black Label Immobilien finden Sie die perfekte Immobilie, die Ihren Ansprüchen gerecht wird.

Setzen Sie Ihre Krypto-Gewinne in nachhaltige Immobilienanlagen um.

Fantastisches Dachgeschoss mit unverbaubarem Blick im Bayerischen Viertel-Schöneberg

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10825 Berlin, Wohnung

ID-Nummer: 12461_5

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15345 Petershagen/Eggersdorf, Haus

ID-Nummer: 14546_2

Kaufpreis: 1.099.000 EUR

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14469 Potsdam, Wohnung

ID-Nummer: 14977

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10717 Berlin, Wohnung

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DG-Rohling mit Baugenehmigung und geprüftem Brandschutz in Toplage von Moabit

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10559 Berlin, Wohnung

ID-Nummer: AM104a_5

Kaufpreis: 1.490.000 EUR

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Penthouse Maisonett mit Aufdachterrasse im ruhigen Gartenhaus mit Aufdachterrasse

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10999 Berlin, Wohnung

ID-Nummer: PLU_Haus C_WE 35_3

Kaufpreis: 1.654.800 EUR

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Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung:

Immobilienkauf in Deutschland mit Bitcoin verstößt gegen das Geldwäschegesetz.

Im Zuge der Digitalisierung werden neue Zahlungswege beliebt. Da ist es nur konsequent, an die Zahlung mit Kryptowerten, wie beispielsweise Bitcoin zu denken. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine solche Transaktikon zwar in der digitalen Welt sicher gegen Manipulationen durchgeführt werden kann, die Zuordnung der Werte zu einer real existierenden Person und ihrer Wohnadresse allerdings schwierig ist. Aus diesem Grund ist der Immobilienkauf mit Kryptowerten seit April 2023 in Deutschland durch das Geldwäschegesetz verboten. Nach dem neu eingeführten § 16 a kann der Kauf von inländischen Immobilien nur mit anderen Werten als „Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen bewirkt werden.“ Notare sind seit April 2023 angewiesen, die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch nur dann zu veranlassen, wenn ihnen die Zahlung des Kaufpreises für die Immobilie mit anderen, als den nicht mehr zulässigen Zahlungsmitteln nachgewiesen wird. Das erfolgt in der Praxis typischerweise durch Übermittlung eines Kontoauszuges des Verkäufers oder durch Bestätigung seiner abzulösenden Bank beim Notar, dass der Kaufpreis auf deren Konto eingegangen ist.

Käufer kann unzulässige Zahlung jederzeit zurückverlangen

Für Verkäufer, die gegebenenfalls doch eine andere Zahlung, zum Beispiel Bargeld oder Kryptowerte entgegennehmen, besteht ein besonderes Risiko: Die neue gesetzliche Regelung (§ 16 a GwG) sieht vor, dass ein Käufer diese Zahlung ohne weiteres wieder zurückverlangen kann. Der Verkäufer riskiert also, das Eigentum an der Immobilie zu verlieren und später dem Rückforderungsanspruch des Käufers über das übergebene Bargeld ausgesetzt zu sein. Das Geldwäschegesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Käufer eine solche Rückforderung später geltend machen kann. Der Verkäufer hätte in diesem Fall das Nachsehen.

Verkäufer rechtlos bei unzulässigen Zahlungsmitteln

Es ist daher unbedingt anzuraten, keine Zahlung mit den nicht mehr zulässigen Werten zu akzeptieren. Wählen die am Immobilienvertrag beteiligten Parteien eine Konstellation zur Umgehung des Verbots, besteht das Risiko, dass dieses Umgehungsgeschäft dem verbotenen Zahlungsweg gleichgestellt wird und der Verkäufer später rechtlos dasteht.

Berlin im November 2023
Ulrich Joerss
Rechtsanwalt und Notar

https://www.joerss.com/

Gut zu wissen.

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