Sparen sie Zeit und Stress

Mit einem Suchauftrag zur Wunschimmobilie

Die Suche nach der perfekten Immobilie kann langwierig und stressig sein. Doch es geht auch schneller und einfacher! Mit einem Suchauftrag können wir Ihnen exklusiv und gezielt bei der Suche helfen. Sie profitieren von unserem Expertennetzwerk und reduzieren den Aufwand erheblich.

Schritt 1

Sie füllen den Suchauftrag aus.

Teilen Sie uns Ihre genauen Vorstellungen und Wünsche zur Immobilie mit, indem Sie das Suchprofil-Formular ausfüllen.

Schritt 2

Wir beginnen sofort mit der Suche

Unsere Experten suchen für Sie gezielt passende Immobilien und kontaktieren Sie, sobald wir fündig werden.

Schritt 3

Erfolgreich und ohne Risiko

Sie zahlen nur, wenn wir die perfekte Immobilie für Sie finden – ohne Risiko oder versteckte Kosten.

Suchauftrag Immobilienkauf


Auftraggeber


 

1. Gegenstand des Auftrags

  • Der Auftraggeber beauftragt den Makler, ihm Angebote zum Ankauf einer Immobilie nachzuweisen und/oder gegenüber dem Verkäufer zu vermitteln.
  • Die gewünschte Ankaufsmöglichkeit soll folgenden Kriterien entsprechen:
Bitte hier bevorzugte Bezirke eintragen.
Bitte hier bevorzugte Region eintragen.

2. Vertragsdauer

  • Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet nach Ablauf von sechs Monaten. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt, verlängert er sich jeweils um drei Monate. Während der Vertragsdauer kann der Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos unter Einhaltung der Textform gekündigt werden. Der Vertrag endet jedenfalls mit Abschluss eines Kaufvertrags über die vom Auftragnehmer nachgewiesene Immobilie.

3. Pflichten des Maklers

  • Der Makler ist verpflichtet, für den Käufer Ermittlungen über die An-kaufsmöglichkeit an einer den genannten Kriterien entsprechenden Immobilie in angemessenem Umfang aufzunehmen.
  • Der Makler informiert den Auftraggeber über jede Veränderung des Marktes und insbesondere über die Wahrscheinlichkeit, zu den genannten Kaufbedingungen den avisierten Kaufvertrag abzuschließen.

4. Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber handelt in eigenem Namen, bzw. im Namen folgender Kaufinteressenten:
 
  • Der Auftraggeber wird den Makler informieren, wenn sein Kaufinte-resse entfallen ist, er anderweitig angekauft hat oder ihm der Ankauf unmöglich geworden ist, z.B. durch Wegfall der Finanzierbarkeit.
  • Der Käufer wird die Informationen des Maklers, insbesondere zu Kaufangeboten und Vertragsmöglichkeiten vertraulich behandeln und nicht weitergeben.

5. Provision

  • Der Makler erhält für seine Tätigkeit vom Käufer eine Provision in Höhe von 6 % zzgl. der gesetzlichen MwSt., mithin 3,57 %, gerechnet auf der Grundlage des Kaufpreises einschließlich kaufpreisgleicher Leistungen, fällig bei wirksamem Abschluss des Kaufvertrags. Hat der Makler für die betreffende Immobilie bereits vom Verkäufer einen Auftrag erhalten, entsteht die Provision nur in Höhe des vom Verkäufer geschuldeten Betrags (höchstens 3% zzgl. der gesetzlichen MwSt.).
  • Die Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch bei Weitergabe der Informationen des Maklers an eine dritte Person, wenn diese Person ankauft.
  • Verstößt der Auftraggeber gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, ist der Makler berechtigt, den ihm entstandenen Aufwand ersetzt zu verlangen. Weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt.
  • Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so soll der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit behalten. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand Berlin.