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Wie kann ich eine Zwangsversteigerung abwenden?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Banken bzw. Kreditgeber selbst ein Interesse daran haben dürften, dass man die Zwangsversteigerung noch abwenden kann, denn egal, ob in Berlin oder einem anderen attraktiven Immobilienstandort: Die Objekte werden bei solchen Zwangsveräußerungen immer unter dem eigentlichen Marktwert verkauft. Machen Sie sich das zunutze!

Wer von einer Zwangsversteigerung bedroht ist, befindet sich in einer recht brenzligen Lage – und zwar einerseits finanziell und andererseits auch häufig persönlich, denn es sind oft Schicksalsschläge, die überhaupt erst zu solch gravierenden finanziellen Engpässen führen. Wenn jemandem das Wasser ohnehin bis zum Hals steht, kommt es mit einer drohenden Zwangsversteigerung des Eigenheimes noch dicker: Zu allem Übel muss dann noch befürchtet werden, dass einem das geliebte Dach über dem Kopf weggenommen wird. Wer also bereits am Boden ist, fällt mit einer vollstreckten Zwangsversteigerung noch tiefer. Abwenden lässt sie sich glücklicherweise jedoch in vielen Fällen.

Bei einer Zwangsveräußerung geht es nicht nur um den materiellen Verlust; vielmehr hängen an jeder Immobilie, an jedem Haus und an jeder Wohnung immer auch viele Erinnerungen und Emotionen.

Egal, ob man das Haus selbst gebaut, die Wohnung in Eigenregie renoviert hat, und egal, ob man viele Jahre oder vielleicht auch nur eine kürzere Zeit darin gelebt hat: Mit den eigenen vier Wänden verbindet man in der Regel viele persönliche Geschichten. Dort hat man vielleicht eine Familie gegründet, Feste gefeiert, kurz: gelebt. Da ist es nur zu gut nachvollziehbar, dass man eine bevorstehende Zwangsversteigerung unter allen Umständen abwenden möchte.

Zwangsversteigerung abwenden

Wenn es für Sie brenzlig wird, sind wir von Black Label Immobilien für Sie da: Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Zwangsversteigerung noch zu umgehen. Und auch wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen müssen, stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und holen im Bedarfsfall den besten Preis für Sie heraus. Sofern es in Ihrem speziellen Fall auch eine geeignete Option ist, Ihre Immobilie zu vermieten oder unterzuvermieten, sind wir ebenfalls Ihr kompetenter Partner.

Ich berate Sie umfassend.

Andreas Müller | Geschäftsführer Black Label Immobilien

Telefon: +49 30 - 679 48 646

So lässt sich möglicherweise eine Zwangsversteigerung noch abwenden

Mit Bankschulden verhält es sich so, dass die fälligen Zinsen in einigen Fällen der aktuellen Situation angepasst werden können. Wenn Sie zum Beispiel nachweisen können, dass die Zahlungsunfähigkeit bezüglich Ihrer Kreditraten nur kurzfristig ist, können Sie gegebenenfalls mit der Bank einen Kompromiss aushandeln, bei dem beispielsweise für einen festgelegten Zeitraum entweder die Tilgungsraten verringert oder gar nicht gezahlt werden müssen, oder bei dem die Raten vorübergehend vollständig gestundet werden können. Für langfristige Liquiditätseinschränkungen ist das aber keine Lösung.

Aber auch wenn auf lange Sicht zunächst keine Besserung der finanziellen Situation in Aussicht ist, besteht etwa die Möglichkeit einer Umschuldung, sofern die vereinbarte Frist der Zinsbindung abgelaufen ist. Dann können Sie mit Ihrer Bank einen neuen Kredit mit günstigeren Zinsen verhandeln – in einigen Fällen kann eine solche Vergünstigung bereits ausreichen, damit Sie weiterhin Ihre Raten abbezahlen können.

Auch mit gezielten Eigeninitiativen können Sie unter Umständen eine Zwangsversteigerung abwenden.

Intensive Sparmaßnahmen sind gerade in Ballungsräumen wie Berlin-Brandenburg recht einfach umzusetzen und auch effektiv. Der Verkauf alternativer Besitztümer, wie wertvollem Schmuck oder PKW kann ebenfalls dazu führen, dass Sie Ihre Schulden beim Kreditgeber begleichen können, sodass dieser von der Zwangsversteigerung absieht. Eine weitere Option ist auch, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zumindest für einen bestimmten Zeitraum zu vermieten oder, falls es die Größe hergibt, einen Untermieter zu suchen, der Sie bei den monatlichen Kosten entlastet.

Selbst wenn es schon zu spät scheint, ist das letzte Wort noch nicht unbedingt gesprochen und der Hoffnung letzter Funke noch nicht erloschen. Wenn das Zwangsversteigerungsverfahren schon angekündigt ist, haben Sie ein zweiwöchiges Widerspruchsrecht. Um die Zwangsversteigerung in diesem Fall doch noch abwenden zu können, sollten Sie dann also einen entsprechenden Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen. Den Stopp des Verfahrens können Sie vor Gericht durchsetzen, wenn Sie dort nachweisen können, dass der Liquiditätsengpass innerhalb eines halben Jahres vorüber sein wird und die ausstehenden Schulden dann beglichen werden können.

In einigen Fällen kann es aber auch sein, dass Sie die Veräußerung Ihrer Immobilie nicht vermeiden können – aber sie können gegebenenfalls die Zwangsveräußerung vermeiden. Vor allem wenn Sie bereits absehen können, dass Sie sich womöglich nicht mit der Bank einigen werden können, sollten Sie unbedingt einen Verkauf anstreben. Denn dann können Sie zumindest einen angemessenen Verkaufspreis erzielen, der Ihnen aus der finanziellen Misere heraushelfen kann.

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