Der Kaufvertrag wird immer vom Käufer bestellt. Der Käufer kann dabei einen Notar auszusuchen. Manchmal haben wir als Immobilienmakler auch schon einen Notar. Das bedeutet dann, der Käufer bestellt den Notarvertrag mit einem Formular, was wir dann an den Notar weiterleiten. Der Ablauf ist so, dass in diesem Bestellungsformular klar ist, dass der Käufer die Kosten trägt, auch wenn er nachher nicht diese Immobilie kaufen wird.
Ja, Sie benötigen den Versicherungsnachweis, eine Gebäude- und Feuerversicherung. Ansonsten können Sie ein Objekt gar nicht mehr käuflich erwerben. Das heißt also, jede finanzierende Bank wird nach diesem Versicherungsnachweis fragen. Wir raten auch jedem Käufer, der ohne Bank eine Immobilie kauft, einen Versicherungsnachweis zu haben. Ansonsten ist diese Immobilie nicht versichert. Sollte es zu einem Schaden kommen, wäre Ihr Kapital verloren, wenn Sie keine Versicherung haben.
Sie benötigen gerade im Neubau eine Baubeschreibung mit einer Ausstattungsbeschreibung. Im Altbau benötigen sie nicht zwingend eine Baubeschreibung, weil Sie bereits der existierenden Immobilie entnehmen können, welche Qualität dort verbaut worden ist. Trotzdem raten wir immer bei Gebäuden, die nicht älter als 10 Jahre sind, diese Beschreibung abzufordern.
Sie benötigen nicht zwingend eine Baugenehmigung und auch nicht zwingend die Baupläne vor dem Kauf.
Allerdings empfehlen wir Ihnen beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie das Einholen der Architektenpläne, beziehungsweise die Pläne, die in der Teilungserklärung in der Regel in der Anlage vorhanden sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist von einem Architekten erstellt worden – dieses Dokument sollten Sie auf jeden Fall haben. Je nachdem, bei welchem Kreditinstitut Sie Ihre Finanzierung haben, sollten Sie auch die Baupläne haben. Das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich.
Aus den Jahresabrechnungen der letzten Jahre erkennen Sie, welche Kosten in einem Haus entstanden sind, ob sie beglichen worden sind und ob es gegebenenfalls noch offene Kosten gibt. Das kann zum Beispiel bei einem Verfahren vorkommen, wo Handwerker eine Leistung erbracht haben, und es noch Gewährleistungsansprüche gibt oder wo Handwerker Leistungen erbracht haben, die nicht vergütet worden sind, weil es Streitigkeiten gab. In so einem Fall sollten Sie sich ein klares Bild über die wirtschaftliche Struktur des Gebäudes verschaffen.
Sie benötigen nicht immer einen Nachweis über Reparaturen. Das hängt besonders damit zusammen, ob Sie einen Neubau oder einen Altbau verkaufen. Wenn Sie einen Altbau verkaufen, benötigen Sie den Nachweis, insbesondere wenn dieser schon viele Jahrzehnte alt ist. Es ist wichtig für Sie selbst und die Bank zu wissen, was in den letzten Jahren passiert ist, ob und wenn ja, welche Renovierungen, Sanierungen oder Reparaturen stattfanden. All das lässt sich diesen Unterlagen entnehmen.
Wenn Sie eine Wohnung verkaufen oder vermieten wollen, brauchen Sie immer einen Energieausweis – dieser ist gesetzlich verpflichtend. Es gibt zwei verschiedene Energieausweisklassen, einmal den Energieausweis nach Bedarf und einmal nach Verbrauch.
Einen maßstäblichen Grundriss benötigen Sie, wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, und insbesondere wenn der Käufer die Immobilie beleihen möchte – also bei seiner Bank ein Darlehen haben möchte. Alle Banken fragen mittlerweile nach einem bemaßten Grundriss.