Da man (meistens) nur ein Haus oder eine Eigentumswohnung im Leben verkauft und demzufolge keine oder nur wenig Erfahrung hat steht man zum Anfang vor einem großen Berg an Fragen. Wir möchten Ihnen gern bei der Beantwortung dieser Fragen helfen. Genau aus diesem Grund haben wir im Folgenden die Fragen aufgelistet, die uns am häufigsten gestellt wurden. Stöbern Sie – und wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail.
Wenn Sie den Verkauf einer Immobilie erwägen, steht als Erstes die Frage, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist. Der Verkaufswert Ihrer Immobilie ist sehr wichtig für die eigentliche Verkaufsentscheidung – sie dient aber auch als Basis für die Vermarktung.
Zunächst ist es für den Verkauf wichtig, den Wert der Immobilie zu kennen – wenn Sie sich in Eigenregie um die schnelle Veräußerung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung kümmern, passiert es jedoch oft, dass um der Schnelligkeit Willen ein viel zu niedriger Verkaufspreis beim Notverkauf akzeptiert wird. …
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Banken bzw. Kreditgeber selbst ein Interesse daran haben dürften, dass man die Zwangsversteigerung noch abwenden kann, denn: Die Objekte werden bei solchen Zwangsveräußerungen immer unter dem eigentlichen Marktwert verkauft. Machen Sie sich das zunutze! Hier erfahren Sie, wie:
Sie benötigen zum Verkauf Ihrer Wohnung mindestens folgende Unterlagen:
Ja, können Sie. Wir raten aber davon ab denn die Beauftragung mehrerer Makler führt nicht zu einem höheren Kaufpreis für Sie und auch nicht zu einem schnelleren Verkauf. Im Gegenteil, oftmals sehen Käufer die diversen Annoncen der Makler und denken hier ist etwas nicht in Ordnung. Sie sollten einen Makler aussuchen und diesem eine Chance von ca. 3 Monaten geben Ihre Immobilie zu verkaufen. Daher prüfen Sie am Anfang genau welchen Makler Sie beauftragen.
2020: Keine, außer den Notarkosten für die Löschung der Bankgrundschuld (sollten Sie eine haben) und ggf. Bankspesen. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre finanzierende Bank direkt.
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Frage: Wer bestellt den Kaufvertrag und wie ist der Ablauf?
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Frage: Muss mir die Hausverwaltung bestätigen, dass der Verkäufer keine Schulden bei der Eigentümergemeinschaft hat?
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Frage: Wofür benötige ich eine Gebäude- oder Feuerversicherung?
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Frage: Benötige ich immer eine Bau- bzw. Ausstattungsbeschreibung?
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Frage: Brauche ich die Baupläne bzw. Bauzeichnungen oder die Baugenehmigungen?
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Frage: Wofür benötige ich die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre?
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Frage: Welche Kündigungsfristen gelten für Eigentümer, wenn sie Eigenbedarf anmelden möchten?
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Frage: Was kann ich tun, wenn der Mieter trotz Anmeldung von Eigenbedarf nicht auszieht?
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Frage: Was muss ich bei einer Eigenbedarfskündigung beachten?