Häufige Fragen von Kaufinteressenten

Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus kaufen und haben viele Fragen? Wir helfen sehr gern.

  • Wieso muss ich beim Erhalt des Exposés eine Widerrufsbelehrung bestätigen, obwohl ich keinen Vertrag eingehe?

    Mit Zugang des Exposés gehen Sie einen Vertrag mit dem Makler ein, dass Sie im Falle eines Kaufes eine Provision an den Makler zahlen. Darüber müssen wir Sie laut Gesetz zwingend informieren. Sie zahlen aber nach wie vor keine Gebühren an den Makler, wenn Sie die Immobilie nicht kaufen. (Ausnahme ist eine Aufwandsentschädigung bei einer festen Reservierung einer Immobilie.)

  • Benötige ich einen Gutachter für den Kauf eines Objektes?

    Nein, wir raten aber, die Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen, besonders, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie erwerben wollen. Vergleichbar mit dem Autokauf.

  • Welche Kosten fallen zusätzlich zum Kaufpreis an?

    6% Grunderwerbsteuer in Berlin, 2% Notar und Gerichtskosten, 3,57% Maklerkosten für den Käufer = 11,57%  Kaufnebenkosten. Diese Kaufnebenkosten variieren nach Bundesland  (Grunderwerbssteuer, Beispiele: Sachsen hat 3,5%, Brandenburg 6,5%) und Höhe des Kaufpreises dadurch verringern sich die % Kosten für Notar und Gericht. Die Maklerkosten sind seit Ende 2020 bundesweit regelt.

  • Wie läuft der Notartermin ab?

    Der Notar liest Ihnen den Kaufvertrag vor. Wenn Sie Fragen haben können Sie den Notar direkt unterbrechen. Der Notar ist unabhängig und garantiert den reibungslosen Ablauf des Kaufprozesses.

  • Gehört zu meiner Wohnung immer ein Keller und ist dieser Teil des Kaufvertrags?

    Nein. Zu Ihrer Wohnung, insbesondere wenn es sich um einen Altbau handelt, gehört nicht automatisch ein Keller. Sprechen Sie den Makler an und prüfen Sie den Kaufvertrag. In diesem wird geregelt ob Sie überhaupt einen Keller erhalten und wenn ja, ob im Sondereigentum, oder Sondernutzungsrecht. Sie können auch einfach einen freien Keller zugewiesen bekommen durch die Gemeinschaft. Bei Neubauten haben Sie immer einen Keller.

  • Wann erfolgt der Besitzübergang, beziehungsweise der Eigentumsübergang bei dem Kauf einer Immobilie?

    Das regelt der Kaufvertrag. Der Übergang ist normalerweise einen Tag nach Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer an den Verkäufer. Beide Parteien bestätigen die Zahlung an den Notar. Danach treffen sich Käufer und Verkäufer in der Immobilie und es kommt zur Übergabe, dabei wird ein so genanntes Übergabeprotokoll verfasst.

  • Welche laufenden Kosten kommen monatlich auf mich zu?

    Als Eigentümer einer Wohnung kommen neben den üblichen Kosten für Energie das Hausgeld und die Grundsteuer hinzu. Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, können Sie den größten Teil diese Kosten auf die Nutzer der Immobilie, also die Mieter, umlegen. Rechnen Sie mit ca. 3,50€ den Quadratmetern an monatlichen Kosten neben Ihrer Bankrate sofern Sie den Kaufpreis finanziert haben. Bitte rechnen Sie auch mit Reparaturen in Ihrer Wohnung; die je nach Alter und Zustand unterschiedlich hoch ausfallen können.

  • Woher weiß ich wie sich die Wohnungseigentümergemeinschaft zusammensetzt?

    Aus der Teilungserklärung erfahren Sie wie viele Wohnungen es im Haus gibt und welche Rechte und Pflichten die einzelnen Eigentümer haben. Aus den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen erfahren Sie die Namen der anderen Eigentümer. Wenn Sie die Kontaktdaten Ihrer anderen Eigentümer erfahren möchten, können Sie dies über die Hausverwaltung anfragen.

  • Wie kann ich Steuern sparen?

    Wenn Sie mit dem Kauf einer Immobilie Steuern sparen wollen sollten Sie zunächst einmal sichergehen, dass Sie auch langfristig über ein (hohes) Einkommen verfügen werden, bei dem es möglich ist mit einer Immobilie Steuern zu sparen, dazu sollten Sie mit einem Steuerberater sprechen. Immobilien-Investitionen funktionieren langfristig, das bedeutet Sie sollten auch langfristig Steuern sparen wollen und können.

  • Ist es besser einen Alt- oder Neubau zu kaufen?

    Diese Frage lässt sich nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten. Bei Neubauten haben Sie, sofern direkt vom Bauträger erworben, 5 Jahre Gewährleistung, einen relativ niedrigen Energieverbrauch und einen im Vergleich hohen qualitativen Standard. Bei Altbauten unterscheiden Sie zwischen sanierten und unsanierten Altbauten. Hier sind die Qualität und natürlich das Datum der Sanierung wichtig. Oftmals können sehr gut sanierte Altbauten sogar als besser oder zumindest gleichwertig zu Neubauten angesehen werden. Für Eigennutzer ist die Entscheidung also eher subjektiv und für Investoren können sich beide Arten gleich rechnen.

    Das hängt von der Lage ab. Wie gut ist die Anbindung mit der Bahn und dem Auto? Gibt es Schulen, Supermärkte, usw.? Das Verhältnis Kaufpreis zu Mieteinnahme sollte ebenfalls stimmen. Nutzen Sie dafür einfach unser Bewertungstool oder sprechen Sie uns direkt an.

  • Lohnt sich eine Kapitalanlage im Berliner Umland?

    Das hängt von der Lage ab. Wie gut ist die Anbindung mit der Bahn und dem Auto? Gibt es Schulen, Supermärkte, usw.? Das Verhältnis Kaufpreis zu Mieteinnahme sollte ebenfalls stimmen. Nutzen Sie dafür einfach unsere Miet- und Kaufpreiskarten auf unseren Webseiten oder sprechen Sie uns direkt an.