Mietpreisbremse

Mietpreisbremse

In Deutschland sind die Mieten in den letzten Jahren um 20, teilweise sogar 45% gestiegen. Um dem entgegen zu wirken, wurde die Mietpreisbremse eingeführt, welche besagt, dass die Miete bei Neuvermietungen maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ob Ihre Wohnung betroffen ist, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Mieterbund.

Die Mietpreisbremse gilt nur für Bestandswohnungen. Sie gilt nicht für Neubau Wohnungen ab dem Jahr 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen.

In unserem Immobiliengespräch zum Thema Mietpreisentwicklung in Berlin erklärt Ihnen unser Experte, ob Maßnahmen wie der Mietspiegel, die Mietpreisbremse und als letztes der gescheiterte Mietendeckel wirklich zielführend sind und was diese für Sie bedeuten.

→ Immobiliengespräch zum Thema Mietpreisentwicklung