Maklerrecht

Maklerrecht

"Das neue Maklerrecht 2021 tritt am 23.12.2020 in Kraft. Alle neuen Maklerverträge, die von diesem Zeitpunkt an abgeschlossen werden, müssen sich nach den neuen Provisionsregelungen richten. Diese Provisionsregelungen sehen u.a. verpflichtend die hälftige Teilung der Provision vor, wenn Immobilienmakler für beide Seiten, also für Verkäufer und Käufer tätig werden. Zugleich werden viele Gestaltungsmöglichkeiten, die das bisherige Maklerrecht vorgesehen hat, gesetzlich untersagt." (Quelle: https://datenschutz.immobilien/buch-maklerrecht-2021/)

Weitere Informationen zum neuen Maklerrecht und was Sie als Käufer oder Verkäufer nun wissen und beachten müssen finden Sie hier in unserem Immobiliengespräch mit dem Rechtsanwalt Sven R. Johns.

→ https://blacklabelimmobilien.de/das-neue-maklerrecht/