Eigenbedarfskündigungen bei vermieteten Immobilien

Eigenbedarf ist ein wichtiger Grund, warum Vermieter einen Mietvertrag kündigen können. So ermöglicht es Vermietern, das Mietobjekt selbst zu nutzen oder es an eine nahestehende Person weiterzugeben. In diesem Blogartikel werden wir uns damit beschäftigen, wie Vermieter am besten Eigenbedarf in einem Mietobjekt anmelden können.

Hinweis: Der nachfolgende Artikel  dient lediglich als allgemeine Hilfestellung. Für eine verbindliche Rechtsberatung im Bereich Mietrecht empfehlen wir dringend, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Gerne vermitteln wir Ihnen die passenden Anwälte in unserer Region.

 

Was sind triftige Gründe für eine Eigenbedarfskündigung?

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten, rechtlich anerkannten Voraussetzungen und triftigen Gründen zulässig. Der Vermieter muss dabei nachvollziehbar darlegen, warum er oder enge Angehörige die Immobilie für den eigenen Gebrauch benötigen. Diese Begründung muss nicht nur klar, sondern auch konkret und schlüssig sein, um vor Gericht Bestand zu haben.

 

Es reicht nicht aus, pauschal Eigenbedarf zu behaupten – die Gründe müssen im Kündigungsschreiben genau erläutert werden. Wenn die Eigenbedarfskündigung nicht ausreichend begründet oder willkürlich erscheint, kann sie rechtlich unwirksam sein. In solchen Fällen hat der Mieter das Recht, gegen die Kündigung vorzugehen.

Zusätzlich können Härtefallregelungen zugunsten des Mieters zum Tragen kommen, wenn dieser durch den Auszug in eine besondere Notlage geraten würde. Daher sollte der Vermieter die Eigenbedarfskündigung mit besonderer Sorgfalt formulieren und, wenn nötig, anwaltliche Unterstützung hinzuziehen.

Hier sind einige der häufigsten triftigen Gründe:

  1. Nutzung durch den Vermieter selbst: Der Vermieter plant, die Wohnung oder das Haus selbst zu bewohnen, sei es als Haupt- oder Zweitwohnsitz.
  2. Nutzung durch enge Familienangehörige: Eigenbedarf kann geltend gemacht werden, wenn die Wohnung für nahe Familienangehörige wie Kinder, Eltern oder Geschwister benötigt wird.
  3. Nutzung durch Haushaltsangehörige: In einigen Fällen kann der Eigenbedarf auch für Personen angemeldet werden, die dauerhaft im Haushalt des Vermieters leben, wie Pflegekräfte oder Lebenspartner.
  4. Veränderung der Lebensumstände: Ein Vermieter kann Eigenbedarf anmelden, wenn sich seine Lebenssituation ändert, z.B. durch Scheidung, Heirat oder Zuwachs in der Familie, wodurch zusätzlicher Wohnraum benötigt wird.
  5. Berufliche oder gesundheitliche Gründe: Eigenbedarf ist möglich, wenn der Vermieter aufgrund beruflicher Veränderungen (z.B. Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes) oder aus gesundheitlichen Gründen (z.B. barrierefreier Wohnraum) die Wohnung selbst nutzen muss.

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So funktioniert eine Eigenbedarfskündigung

Sobald Sie sicher sind, dass Sie berechtigt sind, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, muss diese schriftlich und fristgerecht erfolgen, andernfalls ist sie unwirksam. In der Kündigung sollten Sie den genauen Grund für den Eigenbedarf detailliert darlegen und, wenn möglich, einen Termin nennen, zu dem Sie das Mietobjekt benötigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel mindestens drei Monate, kann aber je nach Mietdauer verlängert werden. Falls der Mieter Einwände gegen die Kündigung hat, sollte er diese innerhalb einer angemessenen Frist vorbringen. Der Vermieter muss sicherstellen, dass der Eigenbedarf tatsächlich besteht, da eine vorgeschobene Kündigung rechtliche Folgen haben kann.

Fristen bei einer Eigenbedarfskündigung

Es ist von größter Bedeutung, dass der Vermieter dem Mieter eine faire und angemessene Frist für den Auszug gewährt. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  1. Mindestens drei Monate Frist bei Eigenbedarf: Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, seine Familie oder Angehörige benötigt. Dies sichert dem Mieter genügend Zeit, eine neue Unterkunft zu finden, während der Eigenbedarf klar und nachvollziehbar begründet werden muss.

  2. Verlängerung auf sechs Monate möglich: In bestimmten Fällen – etwa bei längeren Mietverhältnissen – kann diese Frist auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden, um den Mieter noch besser zu schützen.

Was tun, wenn ein Mieter trotz Eigenbedarfskündigung nicht auszieht?

Wenn ein Mieter trotz einer rechtmäßigen Eigenbedarfskündigung nicht auszieht, sollten Vermieter folgende Schritte einleiten:

  1. Klärung im Gespräch: Der erste Schritt sollte ein persönliches Gespräch mit dem Mieter sein. Oft lassen sich Missverständnisse oder Bedenken in einem direkten Austausch klären.

  2. Abmahnung: Wenn das Gespräch keine Lösung bringt, kann der Vermieter eine schriftliche Abmahnung verfassen. Darin sollte der Mieter erneut auf die rechtmäßige Eigenbedarfskündigung hingewiesen und eine letzte Frist zur Räumung gesetzt werden.

  3. Räumungsklage einreichen: Zieht der Mieter weiterhin nicht aus, muss der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Diese wird notwendig, um den Mieter gerichtlich zur Räumung der Wohnung zu verpflichten.

  4. Räumungsvollstreckung: Nach einem erfolgreichen Urteil kann der Vermieter den Gerichtsvollzieher beauftragen, um die Wohnung räumen zu lassen. Hierbei sollte der Vermieter beachten, dass die Kosten für die Zwangsräumung zunächst vom Vermieter getragen werden müssen, aber vom Mieter zurückgefordert werden können.

  5. Härtefall prüfen: Der Mieter könnte sich auf einen Härtefall berufen, wenn der Auszug für ihn unzumutbar ist, etwa aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen. In diesem Fall könnte das Gericht die Kündigung prüfen und unter Umständen die Frist verlängern oder die Kündigung aufheben.

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