Eigenbedarfskündigungen bei vermieteten Immobilien

Eigenbedarfskündigungen bei vermieteten Immobilien

Eigenbedarf ist ein wichtiger Grund, warum Vermieter einen Mietvertrag kündigen können. So ermöglicht es Vermietern, das Mietobjekt selbst zu nutzen oder es an eine nahestehende Person weiterzugeben. In diesem Blogartikel werden wir uns damit beschäftigen, wie Vermieter am besten Eigenbedarf in einem Mietobjekt anmelden können.

Was sind triftige Gründe für eine Eigenbedarfskündigung?

Der erste Schritt bei der Anmeldung von Eigenbedarf besteht darin, sicherzustellen, dass Sie tatsächlich berechtigt sind, Eigenbedarf anzumelden. Laut dem deutschen Mietrecht ist es Vermietern nur unter bestimmten Umständen erlaubt, Eigenbedarf anzumelden. Der Vermieter kann das Mietobjekt für sich oder eine von ihm benannte Person benötigen, um darin selbst zu wohnen. In diesem Blogartikel werden wir uns mit den triftigen Gründen für eine Eigenbedarfskündigung befassen.

Der wichtigste triftige Grund für eine Eigenbedarfskündigung ist, dass der Vermieter das Mietobjekt selbst beziehen möchte. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein, wie zum Beispiel: Der Vermieter möchte in die Wohnung einziehen, um sie an Familienmitglieder zu vermieten oder weil er selbst eine größere Wohnung benötigt. Wichtig ist hierbei, dass es einer Eigenbedarfskündigung bedarf, und das Gericht kann in bestimmten Fällen die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf für ungültig erklären, wenn sie für den Mieter unangemessen ist.

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So funktioniert eine Eigenbedarfskündigung

Sobald Sie sichergestellt haben, dass Sie berechtigt sind, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, ist der nächste Schritt, den Mieter zu kontaktieren und ihm die Eigenbedarfskündigung schriftlich mitzuteilen. Es ist wichtig, dass die Kündigung formell und fristgerecht erfolgt, da ansonsten die Kündigung ungültig sein kann. In der Eigenbedarfskündigung sollten Sie auch den Grund für den Eigenbedarf angeben und, falls möglich, einen genauen Termin nennen, zu dem Sie das Mietobjekt benötigen. Wenn der Mieter Einwände gegen die Kündigung hat, sollten diese in einer angemessenen Frist geltend gemacht werden. Der Vermieter muss sicherstellen, dass er den Eigenbedarf tatsächlich hat und dass er die Eigenbedarfskündigung rechtzeitig und korrekt ausspricht. Eine formgerechte Kündigung aufgrund von Eigenbedarf muss schriftlich erfolgen und muss im Regelfall eine Frist von mindestens drei Monaten beinhalten.

Fristen bei einer Eigenbedarfskündigung

Es ist auch wichtig, dass der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist für den Auszug gibt. Diese Frist sollte mindestens drei Monate betragen, und in manchen Fällen kann sie auf sechs Monate verlängert werden. In der Regel wird eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, seine Familie oder seine Angehörigen benötigt.

Eigenbedarf ist nur gültig, wenn der Vermieter das Objekt tatsächlich selbst nutzen oder es an Familienangehörige vermieten möchte. Wenn der Vermieter das Objekt lediglich verkaufen oder es anderweitig verwerten möchte, ist die Kündigung ungültig. Ein weiteres wichtiges Element ist die Frist, die für eine Eigenbedarfskündigung gilt. Eigenbedarfskündigungen müssen mindestens drei Monate im Voraus erfolgen. Wenn die Kündigung weniger als drei Monate im Voraus erfolgt, ist sie ungültig. Bei einer längeren Mietdauer gibt es außerdem längere Kündigungsfristen.

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Was tun, wenn ein Mieter trotz Eigenbedarfskündigung nicht auszieht?

Doch was tun, wenn der Mieter trotz Eigenbedarfskündigung nicht auszieht? Eine Eigenbedarfskündigung kann nicht einfach so ausgesprochen werden. Der Vermieter muss hierfür triftige Gründe vorweisen und dem Mieter eine angemessene Frist zum Auszug geben. Ist dies alles ordnungsgemäß erfolgt, kann der Vermieter jedoch durchaus rechtliche Schritte einleiten, wenn der Mieter nicht auszieht. Üblicherweise passieren dabei folgende Schritte:

  • Räumungsklage nach einer Eigenbedarfskündigung: Hierbei muss der Vermieter beweisen, dass er tatsächlich einen Eigenbedarf hat und dass er dem Mieter eine angemessene Frist zum Auszug gegeben hat. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, sich zu verteidigen und etwaige Gründe geltend zu machen, warum er nicht ausziehen möchte. Letztendlich entscheidet das Gericht, ob der Mieter tatsächlich ausziehen muss.
  • Räumungsvollstreckungsbeschluss nach einer Eigenbedarfskündigung: Hierbei muss der Vermieter allerdings bereits eine Räumungsklage gewonnen haben. Der Räumungsvollstreckungsbeschluss ermöglicht es dann dem Gerichtsvollzieher, den Mieter aus der Wohnung zu entfernen.

Eine Räumungsklage und ein Räumungsvollstreckungsbeschluss sind allerdings sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter üblicherweise mit hohen Kosten und einem langwierigen Prozess verbunden sind. Daher sollten Vermieter in erster Linie immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Mieter zu finden. Dies kann beispielsweise durch eine Abfindung oder eine Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung erreicht werden.

Was sind Härtefälle bei Eigenbedarfskündigungen?

Ein Härtefall liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Mieter schwer erkrankt ist und aufgrund seiner Krankheit die Wohnung nicht verlassen kann. Auch wenn der Mieter in eine betreute Wohnform umziehen muss, kann eine Eigenbedarfskündigung in Härtefällen problematisch sein. In solchen Fällen muss der Vermieter besondere Rücksicht auf den Mieter nehmen und sich bemühen, eine andere geeignete Wohnung für ihn zu finden. Außerdem wäre es ein Härtefall, wenn der Mieter seit vielen Jahren in der Wohnung lebt und eine Umzug für ihn besonders belastend wäre. Auch in diesem Fall muss der Vermieter besondere Rücksicht auf den Mieter nehmen und sich bemühen, eine andere geeignete Wohnung für ihn zu finden.

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