Deutsche Wohnen & Co. enteignen – Wie realistisch ist das Vorhaben?

23. Berliner Immobiliengespräch

Deutsche Wohnen & Co. enteignen – Wie realistisch ist das Vorhaben?

Die Berliner Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ hat einen Monat vor Ende der Sammelphase am 25. Juni bereits knapp 200.000 Unterschriften gesammelt. Ziel ist ein Volksentscheid über die Vergesellschaftung privater Wohnungsgesellschaften mit mindestens 3.000 Wohnungen in Berlin.

Ist die Enteignung großer Wohnkonzerne im Kampf gegen steigende Mieten das richtige Mittel? Wie realistisch ist das Vorhaben und welche Alternativen gibt es? Diese und mehr Fragen beantwortete der Rechtsanwalt Herr Dr. Mathias Hellriegel LL.M.  in unserem Immobiliengespräch am 08.06.21 live über zoom!

Experte: Dr. Mathias Hellriegel LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien weist Dr. Mathias Hellriegel seit Jahren als „Führender Partner im Umwelt- und Planungsrecht (bis 50 Jahre)“ aus. Laut dem Best Lawyers Ranking des Handelsblatts gehört er im Öffentlichen Wirtschaftsrecht zu den besten Anwälten Deutschlands und auch die WirtschaftsWoche führt ihn als TOP Anwalt für Umwelt- und Bauplanungsrecht. Seit 2011 veröffentlicht er regelmäßig Artikel in der Immobilien Zeitung.

Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.hellriegel-rechtsanwaelte.com

Zusammenfassung des Gesprächs:

Was genau ist "Deutsche Wohnen enteignen" und ist Enteignung überhaupt das richtige Wort?

 Es geht hier nicht um eine Enteignung, es geht um eine Sozialisierung und Vergemeinschaftung von Wohnungsunternehmen. Im Speziellen geht es um einen Artikel im Grundgesetz, namentlich Artikel 15 zur Vergesellschaftung von Grund und Boden, der wiederum dem Artikel 14 Absatz 3 gegenübersteht, in dem die Enteignung behandelt wird.

Wie stehen die Chancen, dass genug Unterschriften zusammenkommen?

Ich denke, dass genug Unterschriften zusammenkommen werden und wir dann zu den Superwahlen in Berlin im September eine vierte Entscheidung über ein Volksbegehren haben werden.

Wieso sind die Deutsche Wohnen und andere Großkonzerne zum Feindbild geworden?

Der Grundtenor der Diskussion geht, ähnlich wie beim Mietendeckel, in die Richtung „Freibier für alle“. Von daher wundert es auch nicht, dass diese Bewegung solch einen Zulauf hat. Das Gentrifizierungs-Thema betrifft alle da draußen, niemand findet eine Wohnung und wenn, dann muss er ganz tief in die Tasche greifen. Daraus entsteht eine Grundstimmung und dazu muss auch gesagt werden, dass in der Immobilienbranche einige schwarze Schafe unterwegs sind, die natürlich dazu beigetragen haben, dass die gesamte Branche aktuell nicht im besten Licht dasteht.

Ist die Enteignung im Kampf gegen steigende Mieten das richtige Mittel?

Die entscheidende Frage ist ja: „Kann dieses Volksbegehren überhaupt Erfolg haben, selbst wenn es die erforderliche Anzahl an Stimmen bekommt?“. Diese Frage hätte übrigens Innensenator Geisel dem Verfassungsgericht so vorlegen können, statt das Begehren zur Abstimmung zuzulassen und es ist sehr misslich, dass er dies nicht getan hat. Die Verfassungsrechtliche Frage ist dann: „Muss die Sozialisierung von deutschen Wohnungsunternehmen, wie der Deutschen Wohnen, verhältnismäßig sein?“. Da gibt es tatsächlich einen führenden Kommentar zum Grundgesetz, der sagt: „Nein, da findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt.“ Ich muss sagen, Verhältnismäßigkeitsprüfung ist für mich das A&O des Staats- und Verfassungsrechts.

Die Ziele die verfolgt werden sind durchaus legitim und Sozialisierung ist sicherlich auch geeignet. Die Frage ist aber: „Ist sie erforderlich oder gibt es auch andere Mittel?“. Ich sage, natürlich gibt es andere Mittel. Unter anderem den in Berlin sträflich vernachlässigten Neubau.

Ist es möglich die Initiative mit einer Klage aufzuheben, wenn sie von den Berlinern als Volksentscheid beschlossen wurde?

Aktuell handelt es sich lediglich um eine politische Aufforderung an den Senat und nicht um ein Gesetz, welches man beklagen könnte. Im Zweifelsfall wird diese Aufforderung genauso verhallen, wie jetzt das erfolgreiche Begehren zur Offenhaltung des Flughafens Tegel.

Die ausführlichen Antworten, sowie Herr Hellriegels Wünsche, wenn er Bundesbauminister wäre, finden Sie im YouTube-Video zum 23. Immobiliengespräch.

14. Berliner Immobiliengespräch mit Dr. Mathias Hellriegel LL.M.

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Mehr Informationen dazu finden Sie → hier.

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