Vor dem Verkauf sanieren oder nicht sanieren – das ist hier die Frage!
Sie haben als Erbengemeinschaft ein Haus geerbt und stehen nun vor einer doppelten Herausforderung: Zum einen müssen Sie gemeinsam mit allen Erben entscheiden, was mit dem Haus geschehen soll, und zum anderen stellt sich die Frage, ob eine Sanierung vor dem Verkauf notwendig und von allen Erben gewünscht ist. In diesem Artikel werden wir Ihnen dabei helfen, diese beiden Aspekte zu betrachten und Ihnen eine fundierte Entscheidungsbasis bieten.
Die Situation
Stellen Sie sich vor, Sie haben gemeinsam mit Ihren Geschwistern ein Haus geerbt, das vor 1997 gebaut wurde und seit vielen Jahren nur notdürftig saniert wurde. Gehen wir davon aus, Sie haben gemeinsam beschlossen, das Haus zu verkaufen.
Doch hier gibt es eine wichtige Frage zu klären: Soll das Haus vor dem Verkauf saniert werden oder nicht? Dabei stellen sich einige Überlegungen:
- Was genau bedeutet eine „Sanierung“ für das geerbte Haus? Welche Kosten könnten auf Sie zukommen, und haben alle Erben ausreichend finanzielle Mittel dafür?
- Wo können Sie Unterstützung und Expertise für die Sanierung finden?
- Spielt die Lage des Hauses eine Rolle bei der Entscheidung, es vor dem Verkauf zu sanieren oder nicht?
- Was passiert, wenn der erzielbare Verkaufspreis nach der Sanierung nicht die Gesamtkosten der Sanierung plus den ursprünglichen Marktwert des unsanierten Hauses abdeckt? In diesem Fall könnten Sie als Erbengemeinschaft auf einem Teil der Sanierungskosten sitzenbleiben.
Sanierungspflicht bei alten Häusern?
Ein geerbtes Haus, das einige Jahrzehnte alt ist, kann vor dem Verkauf Sanierungsverpflichtungen unterliegen, abhängig von den geltenden Gesetzen und Vorschriften in der jeweiligen Region. Möglicherweise müssen energetische Modernisierungen und weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um den geforderten Standards zu entsprechen.
Wenn Sie Ihr Haus in Berlin oder Brandenburg verkaufen möchten, ist es von großer Bedeutung, sich über die spezifischen Sanierungsanforderungen und Vorschriften in Ihrer Region zu informieren. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Haus den aktuellen Standards entspricht und keine rechtlichen Probleme entstehen. Um einen reibungslosen Verkaufsprozess zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich bei lokalen Behörden oder mit Unterstützung eines Experten über die relevanten Sanierungsverpflichtungen zu informieren. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Ihr Haus den Anforderungen entspricht und Sie den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen können.
Hinweis: Wenn Sie ab Januar 2028 ein Einfamilienhaus verkaufen, vermieten oder verschenken wollen werden Sie lt. einer EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren durch Renovierung mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse D zu erreichen.